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Aktuelle Informationen, Veranstaltungsausfälle und Verlegungen
Auf Grund der COVID-19 Pandemie haben die lokalen Behörden Großveranstaltungen teilweise bis Ende Oktober 2020 untersagt!
Der Bundestag hat am 20.05.2020 den Gesetzentwurf verabschiedet, dass Tickets für abgesagte oder im Termin verschobene Veranstaltungen in einen Gutschein gewandelt werden können! Der Veranstalter ist nicht mehr verpflichtet, Ticket-Inhabern das Geld der Tickets zu erstatten. Diese Gesetzesregelung ist für das Jahr 2020 befristet und soll die Veranstaltungsbranche vor Insolvenzen schützen. Mehr dazu im unteren Teil dieser Informationen.
Ersatztermine
Sollte es für Ihre Veranstaltung einen Ersatztermin geben, behalten die Tickets in der Regel ihre Gültigkeit.
Bitte informieren Sie sich zum aktuellen Stand der von Ihnen gebuchten Veranstaltung auf den Internetseiten der Veranstaltungsstätten oder der jeweiligen Homepage des Veranstalters. Bitte haben Sie Verständnis, wenn die jeweiligen Veranstalter zunächst prüfen müssen, ob Sie die betreffende Veranstaltung verlegen können oder diese gänzlich absagen müssen. In der Regel können die Veranstaltungen auf einen alternativen Termin verschoben werden; die Tickets behalten in diesen Fällen Ihre Gültigkeit. Bitte versuchen Sie unbedingt das neue Veranstaltungsdatum anzunehmen, Sie helfen damit den betreffenden Veranstaltern und deren Dienstleister in dieser wirtschaftlich schweren Situation!
Freuen Sie sich doch ganz einfach auf die gebuchte Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt und behalten Sie Ihr Ticket!
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Gutscheinlösung
Die Bearbeitung ist je nach Ticketsystemanbieter unterschiedlich. Die Betreiber dieser Systeme, wie z.B. Reservix, Bagarino, Ticketmaster usw. haben mittlerweile unterschiedliche technische Lösungen zum Umwandeln der Tickets in Gutscheine erarbeitet. Wurden die Tickets bei uns erworben, können die Tickets bei uns in Gutscheine umgewandelt werden.
Bitte beachten Sie, dass es uns beim Systemanbieter CTS Eventim leider nicht möglich ist, Gutscheine auszustellen.
Wenden Sie sich bitte in diesem Fall mit Ihren Kontakt- & Ticketdaten bitte an www.eventim.de/vorverkaufsstelle oder vorverkaufsstelle@eventim.de.
Stornierungen
Tickets, die über unsere Konzertkassen gekauft wurden, können wir erst zum Storno annehmen, wenn der betreffende Veranstalter die Veranstaltung offiziell abgesagt hat und die Tickets zum Storno freigibt. Bitte verwenden Sie dafür unser Kartenrückgabeformular HIER, wenn feststeht, dass die betreffende Veranstaltung abgesagt wurde und der Veranstalter keinen Gutschein als Ersatz zu Ihrem Ticket ausgibt, bzw. die Erstattung der Tickets zugesagt hat.
Schicken Sie uns das Formular und Ihre Tickets nur zu, wenn diese in einer unserer Filialen gekauft wurden! Andernfalls können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten!
Mit Ihrem Ticketkauf sind Sie ein Vertragsverhältnis mit dem jeweiligen Veranstalter eingegangen, die Konzertkasse ist hier nur der Vermittler der gekauften Tickets und unterliegt den Anweisungen des jeweiligen Veranstalters. Daher wenden Sie sich bitte direkt an den Veranstalter, wenn Sie mit der Ablehnung des Stornos nicht einverstanden sind. Der jeweilige Veranstalter ist auf den Tickets ausgewiesen.
Sollten Sie uns zu genannten Gründen dennoch Tickets per Post schicken, so lehnen wir die Bearbeitung Ihrer Tickets ab - für die Rücksendung Ihrer Tickets müssen wir Ihnen in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr berechnen.
Kunden der Konzertkasse, die online über Konzertkasse.de oder an unserer Ticket-Hotline Tickets gekauft haben, versuchen wir zeitnah per E-Mail zu informieren, wenn die gebuchte Veranstaltung abgesagt wurde und die Tickets zum Storno freigegeben sind. Bitte bedenken Sie, dass aufgrund der aktuellen Lage viele Veranstaltungen in ganz Deutschland betroffen sind und es daher zu einer verzögerten Bearbeitung kommen kann. Wir versuchen die Liste auf dieser Seite zu den abgesagten Veranstaltungen aktuell zu halten (ohne Gewähr).
Kontakt
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Fragen zu (bestehenden) Ticketbestellungen auch telefonisch zur Verfügung. Alternativ zu unserem Hotline-Service können Sie uns auch gern Ihre Frage per E-Mail übermitteln; bitte nutzen Sie hierfür die E-Mail-Adresse: kundenservice@konzertkasse.de oder schreiben Sie uns eine Nachricht direkt aus Ihrem Kundenkonto.
Aktuelle Lage
Das Ziel der Gutscheinregelung ist, die Veranstaltungswirtschaft in Deutschland mit dieser Regelung zu unterstützen, so dass Sie auch nach der COVID-19 Pandemie ein großes Kulturangebot genießen können.
Können Sie den Gutschein bis Ende 2021 nicht einlösen, haben Sie ein Anrecht auf Auszahlung des Gutscheinwertes vom Veranstalter. Nur in begründeten „Härtefällen“, also wenn Sie nachweislich auf das Geld der Tickets angewiesen sind, muss der Veranstalter Ihre Tickets per Überweisung auszahlen. Der jeweilige Veranstalter ist auf den Tickets ausgewiesen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung HIER
Allgemeine Informationen
Generell ist eine Rückabwicklung durch uns nur möglich, wenn der Veranstalter die Tickets zum Storno freigegeben hat. Bitte berücksichtigen Sie hier eine Bearbeitungszeit von 2 bis 6 Wochen, da wir oftmals die Tickets zum Veranstalter schicken müssen. Eine Erstattung / Auszahlung auf Ihr Konto erfolgt erst dann, wenn die Konzertkasse der FUNKE Medien Niedersachsen GmbH die Kartengelder vom Veranstalter erhalten hat. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei weiteren Fragen schauen Sie unter unserer Rubrik "Hilfe", hier erhalten Sie weitere Hinweise zu diesem Thema.